• Start
  • Blog
  • Über uns
  • Unser Team
  • Infobox
  • Hauskauf ohne Risiko
  • Baubegleitung
  • Baugutachten
  • Bauwerksdiagnostik
  • Bauschäden
  • Schimmelpilzanalysen
  • Schadstoffe
  • Beratungsstelle
  • Referenzen
  • Kontakt
Hauskauf  ·  05. Juni 2025

Bauen mit einem Bauträger

Worauf sollten Bauherren beim Neubau mit einem Bauträger unbedingt achten?

Ein Neubau mit einem Bauträger klingt nach einer bequemen Lösung: Ein Ansprechpartner, ein Vertrag, ein fertiges Haus. Doch wer sich auf dieses Modell einlässt, sollte genau hinschauen. Denn Bauverträge mit Bauträgern bergen Fallstricke – und Mängel am Neubau zeigen sich oft erst nach dem Einzug.

1. Vertrag genau prüfen lassen

Der Bauträgervertrag ist rechtlich ein komplexes Konstrukt – meist ein Mischvertrag aus Kauf- und Werkvertrag. Darin geregelt sind sowohl der Grundstückskauf als auch die schlüsselfertige Erstellung des Hauses. Achten Sie auf:

  • klare Bau- und Leistungsbeschreibung
  • Fixierung von Ausstattungsstandards (z. B. Bodenbeläge, Fenster, Heizung)
  • geregelte Fristen für Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung

Tipp: Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung von einem unabhängigen Fachanwalt oder Bausachverständigen prüfen.

2. Bau- und Leistungsbeschreibung im Detail verstehen

Oft sind die Bau- und Ausstattungsmerkmale vage oder lückenhaft beschrieben. Prüfen Sie genau:

  • Welche Materialien werden verwendet?
  • Sind wichtige Gewerke (z. B. Außenanlagen, Keller, Dämmung) enthalten?
  • Gibt es Formulierungen wie „vergleichbar mit“ oder „bauüblich“? Diese sind unklar und im Streitfall problematisch.

3. Zahlungsplan: Nur nach Baufortschritt zahlen

Der Zahlungsplan muss gesetzlich geregelt sein (nach MaBV – Makler- und Bauträgerverordnung). Achten Sie darauf, nur in klar definierten Bauabschnitten zu zahlen – nicht im Voraus. Beispiel:

  • 10 % bei Beginn der Erdarbeiten
  • 30 % nach Rohbaufertigstellung
  • 25 % nach Fertigstellung des Innenputzes etc.

Nur zahlen, wenn der jeweilige Baufortschritt auch wirklich erreicht ist.

4. Bauüberwachung durch einen unabhängigen Gutachter

Auch wenn der Bauträger den Bau koordiniert: Lassen Sie den Baufortschritt regelmäßig durch einen unabhängigen Bausachverständigen begleiten. Dieser erkennt frühzeitig:

  • Ausführungsfehler und Baumängel
  • Abweichungen von der vereinbarten Bauleistung
  • Qualitätsmängel, die später teuer werden können

Schon einzelne Begleitungen zu Rohbau, Technik und Abnahme sichern Ihre Investition nachhaltig ab.

5. Abnahme und Gewährleistung

Die Abnahme ist ein wichtiger rechtlicher Schritt – danach beginnt die Gewährleistungsfrist. Achten Sie auf:

  • eine protokollierte, förmliche Abnahme
  • die Dokumentation von Mängeln
  • eine Prüfung durch einen Sachverständigen vor Abnahme

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre. Für versteckte Mängel gelten Sonderregelungen.

Fazit: Neubau mit Bauträger – gut vorbereitet ist halb gewonnen

Ein Bauträger kann vieles erleichtern – aber auch Risiken mit sich bringen. Mit fachlicher Unterstützung, genauer Vertragsprüfung und unabhängiger Baubegleitung schützen Sie sich vor teuren Fehlern und Streitigkeiten.

Gutachterteam Steenbock:
Wir begleiten Sie während Ihres Bauvorhabens – vom Vertragscheck bis zur Abnahme.

Jetzt Bauherrenberatung anfragen
tagPlaceholderTags:
Besucherzaehler

Impressum | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Webmaster Merle Steenbock
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • Start
  • Blog
    • Hauskauf
    • Schimmel im Haus
    • Feuchteschäden
  • Über uns
  • Unser Team
  • Infobox
    • Checklisten Immobilien
    • Infobroschüren
    • Wissenswertes
  • Hauskauf ohne Risiko
    • Vorbereitung Hauskauf
    • Typische Baumängel
    • Rechtsprechung
    • Wertermittlung
    • Kaufpreisverhandlung
    • EFH 1950 bis 1960
    • EFH 1960 bis 1970
    • EFH 1970 bis 1980
    • EFH 1980 bis 1990
    • EFH 1990 bis 2000
    • EFH 2000 bis 2010
    • EFH 2010 bis 2020
    • EFH Neubau
    • EFH 2050 - 2100
  • Baubegleitung
    • Streitschlichtung
    • Ablauf der Gewährleistung
    • Baumängel
    • Bauabnahme
  • Baugutachten
    • Baumängelgutachten
    • Schimmelgutachten
    • Versicherungsgutachten
  • Bauwerksdiagnostik
    • Thermografie
    • Blower Door Analyse
    • Drohnentechnologie
    • Baufeuchtemessung
    • Feuchtethomografie
    • TV-Endoskopie
  • Bauschäden
    • Kellerfeuchtigkeit
    • Wasserschäden
    • Schwammschäden
    • Salzschäden
    • Aufsteigende Feuchtigkeit
  • Schimmelpilzanalysen
    • Bauforensik
  • Schadstoffe
    • Asbest
    • Asbestanalyse
    • Formaldehyd
    • Formaldehydanalyse
    • Schadstoffe im Trinkwasser
  • Beratungsstelle
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Nach oben scrollen
zuklappen