Worauf sollten Bauherren beim Neubau mit einem Bauträger unbedingt achten?
Ein Neubau mit einem Bauträger klingt nach einer bequemen Lösung: Ein Ansprechpartner, ein Vertrag, ein fertiges Haus. Doch wer sich auf dieses Modell einlässt, sollte genau hinschauen. Denn Bauverträge mit Bauträgern bergen Fallstricke – und Mängel am Neubau zeigen sich oft erst nach dem Einzug.
1. Vertrag genau prüfen lassen
Der Bauträgervertrag ist rechtlich ein komplexes Konstrukt – meist ein Mischvertrag aus Kauf- und Werkvertrag. Darin geregelt sind sowohl der Grundstückskauf als auch die schlüsselfertige Erstellung des Hauses. Achten Sie auf:
- klare Bau- und Leistungsbeschreibung
- Fixierung von Ausstattungsstandards (z. B. Bodenbeläge, Fenster, Heizung)
- geregelte Fristen für Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung
Tipp: Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung von einem unabhängigen Fachanwalt oder Bausachverständigen prüfen.
2. Bau- und Leistungsbeschreibung im Detail verstehen
Oft sind die Bau- und Ausstattungsmerkmale vage oder lückenhaft beschrieben. Prüfen Sie genau:
- Welche Materialien werden verwendet?
- Sind wichtige Gewerke (z. B. Außenanlagen, Keller, Dämmung) enthalten?
- Gibt es Formulierungen wie „vergleichbar mit“ oder „bauüblich“? Diese sind unklar und im Streitfall problematisch.
3. Zahlungsplan: Nur nach Baufortschritt zahlen
Der Zahlungsplan muss gesetzlich geregelt sein (nach MaBV – Makler- und Bauträgerverordnung). Achten Sie darauf, nur in klar definierten Bauabschnitten zu zahlen – nicht im Voraus. Beispiel:
- 10 % bei Beginn der Erdarbeiten
- 30 % nach Rohbaufertigstellung
- 25 % nach Fertigstellung des Innenputzes etc.
Nur zahlen, wenn der jeweilige Baufortschritt auch wirklich erreicht ist.
4. Bauüberwachung durch einen unabhängigen Gutachter
Auch wenn der Bauträger den Bau koordiniert: Lassen Sie den Baufortschritt regelmäßig durch einen unabhängigen Bausachverständigen begleiten. Dieser erkennt frühzeitig:
- Ausführungsfehler und Baumängel
- Abweichungen von der vereinbarten Bauleistung
- Qualitätsmängel, die später teuer werden können
Schon einzelne Begleitungen zu Rohbau, Technik und Abnahme sichern Ihre Investition nachhaltig ab.
5. Abnahme und Gewährleistung
Die Abnahme ist ein wichtiger rechtlicher Schritt – danach beginnt die Gewährleistungsfrist. Achten Sie auf:
- eine protokollierte, förmliche Abnahme
- die Dokumentation von Mängeln
- eine Prüfung durch einen Sachverständigen vor Abnahme
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre. Für versteckte Mängel gelten Sonderregelungen.
Fazit: Neubau mit Bauträger – gut vorbereitet ist halb gewonnen
Ein Bauträger kann vieles erleichtern – aber auch Risiken mit sich bringen. Mit fachlicher Unterstützung, genauer Vertragsprüfung und unabhängiger Baubegleitung schützen Sie sich vor teuren Fehlern und Streitigkeiten.
Wir begleiten Sie während Ihres Bauvorhabens – vom Vertragscheck bis zur Abnahme.
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