Außergerichtliche Einigung - Kostenlose Erstberatung - Keine jahrelangen Gerichtsprozesse
Mit der Streitschlichtung werden mehr als 80% der Fälle erfolgreich gelöst. Unsere Streitschlichter sind allparteilich. Sie stehen gleichermaßen auf der Seite beider Konfliktgegner und setzen bewährte Verhandlungsmethoden ein. Als externer Vermittler gelingt es ihnen, emotionale Verhärtungen aufzulösen und die einvernehmliche Konfliktlösung auf der Sachebene einzuleiten. Die Streitschlichtung ist eine kostengünstige Alternative zu wenig planbaren Anwalts- und Prozesskosten. Statt nicht enden wollenden Streitigkeiten wird hier eine schnelle und verbindliche Lösung entwickelt. Zeit, Kraft und Nerven werden geschont!
Was ist Streitschlichtung?
Streitschlichtung ist eine freiwillige Verhandlung zwischen zwei oder mehreren Streitparteien. Ihr Ziel ist eine Einigung. Sie wird unterstützt und geführt durch einen neutralen Dritten, den Streitschlichter. Dieser leitet das Gespräch und sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf. Er hat keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis. Er gleicht Machtungleichgewichte aus, die zwischen den Parteien bestehen. Er sorgt für die Einhaltung der vereinbarten Regeln und die ungestörte Kommunikation der Parteien untereinander. Er hilft den Parteien, sich ihrer Interessen bewusst zu werden und unterstützt sie, eigene Lösungen zu entwickeln.
Wie läuft das Streitschlichtungsgespräch ab?
Das Streitschlichtungsgespräch hat fünf Phasen:
1. Eröffnungsphase: Der Streitschlichter erläutert Ziel und möglichen Ablauf der Streitschlichtung; die Parteien vereinbaren, sofern gewünscht, Gesprächsregeln.
2. Themenphase: Die Parteien erläutern den Sachverhalt aus ihrer jeweiligen Sicht und erarbeiten die Punkte, die geregelt werden müssen.
3. Interessenphase: Jede Partei erkennt und formuliert ihre eigenen Interessen und nimmt die Interessen der anderen Partei wahr, die berücksichtigt werden müssen, um zu einer gemeinsamen Lösung zu finden.
4. Lösungsphase: Mögliche Lösungen des Konflikts werden entwickelt, bewertet und verhandelt.
5. Abschlussphase: Die gefundene Lösung wird formuliert und – sofern gewünscht – in Form eines gerichtlichen Vergleichs protokolliert.
Unsere Leistung im Überblick
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