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Baubegleitung: Neubau und Sanierung

Bauabnahmen - Bauqualitätskontrollen - Bauüberwachung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfusch am Bau?

Wenn der Traum vom Eigenheim platzt!

In den eigenen vier Wänden zu leben, ist für viele ein Traum. Doch der Bau kann schnell zum Alptraum werden, wenn die Handwerker pfuschen! Ein Bauschaden ist die Verschlechterung des Zustandes einer Immobilie durch ein schädigendes Ereignis, z. B. durch einen Baumangel. Ein Bauschaden kann jedoch auch andere Ursachen haben, z. B. ein Bauschaden aufgrund eines Wasserrohrbruchs. Bis zur Abnahme hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass sein Werk mangelfrei ist. Ab der Abnahme hat der Auftraggeber (Bauherr) im Streitfall darzulegen (sog. Darlegungslast), dass ein Baumangel besteht. Bei einem Baumangel hat der Bauherr vorrangig Anspruch auf Mängelbeseitigung. Dem Auftragnehmer muss die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben werden. Der Auftragnehmer kann die Beseitigung bei Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit oder Unzumutbarkeit verweigern. In diesem Fall steht dem Auftraggeber eine Minderung zu. Nur wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung unberechtigt verweigert, kann der Auftraggeber die Mängelbeseitigung im Rahmen der Ersatzvornahme selbst durchführen oder durchführen lassen. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nicht zulässig, wenn eine Eigenschaft zugesichert war oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorlag. Nicht behobene Baumängel führen im Allgemeinen zu einer Wertminderung des Bauwerks. Gravierende Baumängel - wie zum Beispiel fehlerhafte Wärmedämmung des Gebäudes können unter anderem auch zu gesundheitlichen Belastungen der Nutzer führen. (z.B. Auftreten von Schimmelpilzen bzw. deren Sporen).

 

Ein Bausachverständiger kann Baumängel und Bauschäden während der Bauphase oder nach Fertigstellung der Immobilie ermitteln. Dann können Mängel beseitigt werden, bevor größere Schäden entstehen.

 


Bauüberwachung und Qualitätssicherung auf höchstem Niveau.

Nutzen auch Sie unser Know-how aus praktischen Erfahrungen und hohem theoretischen Fachwissen aus mehr als 25 Jahre Tätigkeit als Baugutachter im Bau- und Immobilienbereich.

 

Schadenbilder/ mangelhafte Bauausführung

  • Wir begleiten ihr Neubauvorhaben.
  • Mangelhafte Verlegung der Unterspannbahn. Es ist mit Feuchteschäden und Schimmelbefall zu rechnen!
  • Mangelhafte bzw. fehlende zweite dichtebene am WDVS.
  • Fehlende Dichtbäder an der Dachluke. Es ist mit Feuchteschäden und Schimmelbefall zu rechnen!
  • Fehlendes Fugenblech im Kellerbau. Folgeschäden sind Wassereinbrüche im Keller!
  • Mangelhafte Montage der Wetterschale.
  • Mangelhafte Verlegung einer Glasfaserleitung durch die Stadtwerke. Im Gebäude ist ein Wasserschaden von über 50.000,00 € entstanden!
  • Mangelhafte Montage der Mehrspartenhauseinführung.
  • Leckage an der Abwasserleitung unter schwimmenden Estrich.
  • Mangelhafte Montage von GK-Bauplatten
  • Fehlende Sockeldämmung.
  • Schimmelbefall an den GK-Bauplatten
  • Schimmelbefall an der Unterkonstruktion der GK-Bauplatten.

Qualitätskontrollen am Bau

  • Wärmebildaufnahmen
  • Baufeuchtemessung
  • Luftdichtheitsprüfungen (Blower Door)
  • Schimmelpilzmessung
  • Bautagebücher
  • Mängelanzeigen
  • Streitschlichtung
  • Rechnungsprüfung
  • Einsatz von Drohnen

Unsere Leistung im Überblick

  • Baubegleitung - Neubau 
  • Baubegleitung - Haussanierung
  • Bauabnahmen
  • Gutachten
  • Qualitätssicherung

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Baubegleitung mit Sachverstand
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Haussanierung mit Sachverstand
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Fragen zum Thema Baubegleitung?

Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular. Wir Antworten innerhalb von 24 Stunden.

Beschreiben Sie kurz ihr Anliegen und hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer.

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