Wir verhandeln mit Ihnen und dem Immobilienverkäufer den Kaufpreis
Die Kaufpreisverhandlung sollte niemals alleine zum Abschluss geführt werden. Versuchen Sie immer einen glaubwürdigen Zeugen dabei zu haben. Die Verhandlung sollte zeitnah und unter persönlicher Anwesenheit aller Beteiligten nach der letzten Objektbesichtigung stattfinden. Zwingende Voraussetzung zur Glaubwürdigkeit und Legimitation ist immer die Finanzierungsbestätigung - nur so sind Sie ein vollwertiger Verhandlungspartner! Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der endgültigen Verhandlung über den Kaufpreis und über den Notartermin mit allen noch an diesem Prozess Beteiligten abzustimmen. Das Spiel auf Zeit ist für die Verhandlungspartner immer mit dem Risiko eines vorzeitigem Abverkaufs an Dritte oder eines Absprungs durch den Interessenten verbunden. Gehen Sie mit der Gewissheit in die Verhandlung, dass es immer wieder andere geeignete Objekte geben wird - nur so behalten Sie Ruhe und Übersicht.
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