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Ablauf der Gewährleistung


Vor Ablauf der Gewährleistung – Technische Prüfung Ihres Bauvorhabens

 

Unser Gutachterteam bietet Ihnen eine umfassende Prüfung Ihres Bauvorhabens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist an. In der Regel beträgt die Gewährleistung für Bauleistungen fünf Jahre (§ 634a BGB). Eine rechtzeitige Überprüfung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Gebäude auch langfristig mangelfrei bleibt – und etwaige Mängel frühzeitig erkannt und geltend gemacht werden können.


Um spätere Schäden oder kostenintensive Reparaturen zu vermeiden, empfehlen wir eine sachverständige Prüfung insbesondere folgender Bereiche:

Typische Prüfbereiche durch den Sachverständigen:

 

  • Sichtkontrolle der gesamten Gebäudehülle (Fassade, Dach, Fenster, Türen)

  • Prüfung der Abdichtungen (Sockel, Dach, Fensteranschlüsse)

  • Kontrolle auf Risse im Mauerwerk, Putz oder Estrich

  • Überprüfung der Feuchtigkeit in Wänden und Decken

  • Kontrolle von Dachdämmung und Unterspannbahnen

  • Überprüfung der Außenanlagen (z. B. Setzungen, Entwässerung)

  • Sichtung des Innenausbaus: Trockenbau, Fliesen, Böden, Sanitäreinbauten

  • Begutachtung der Haustechnik auf sichtbare Mängel (Heizung, Lüftung, Sanitär)

  • Dokumentation auffälliger oder potentiell schadensrelevanter Punkte


Nach der Begehung erhalten Sie einen detaillierten Bericht, den Sie gegebenenfalls zur Mängelanzeige beim ausführenden Bauunternehmen nutzen können.

Wenn Sie Interesse an einer solchen Gewährleistungsprüfung haben oder Fragen dazu bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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