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Kaufpreisverhandlung

Wir verhandeln mit Ihnen und dem Immobilienverkäufer den Kaufpreis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kaufpreisverhandlung sollte niemals alleine zum Abschluss geführt werden. Versuchen Sie immer einen glaubwürdigen Zeugen dabei zu haben. Die Verhandlung sollte zeitnah und unter persönlicher Anwesenheit aller Beteiligten nach der letzten Objektbesichtigung stattfinden. Zwingende Voraussetzung zur Glaubwürdigkeit und Legimitation ist immer die Finanzierungsbestätigung - nur so sind Sie ein vollwertiger Verhandlungspartner! Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der endgültigen Verhandlung über den Kaufpreis und über den Notartermin mit allen noch an diesem Prozess Beteiligten abzustimmen. Das Spiel auf Zeit ist für die Verhandlungspartner immer mit dem Risiko eines vorzeitigem Abverkaufs an Dritte oder eines Absprungs durch den Interessenten verbunden. Gehen Sie mit der Gewissheit in die Verhandlung, dass es immer wieder andere geeignete Objekte geben wird - nur so behalten Sie Ruhe und Übersicht.


Unsere Leistung im Überblick

  • Kaufpreisverhandlungen mit dem Verkäufer oder Makler
  • Wir begleiten Sie bis zum Notarvertrag
  • Beratung bei der Vertragsgestaltung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Fragen zum Thema Kaufpreisverhandlung?

Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular. Wir Antworten innerhalb von 24 Stunden.

Beschreiben Sie kurz ihr Anliegen und hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer.

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Gutachterteam Steenbock

Ruhrstraße 17

24539 Neumünster

Mob: 0176 805 43 533

Tel: 04321 99 88 50

bau-sv-steenbock@web.de

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