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Asbest

Asbest in Bodenbelägen - Dachpfannen - Fliesenkleber - Wandbekleidungen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeines über Asbest

Asbest ist ein Sammelbegriff für natürliche, silikatische Fasern, die in der geologischen Frühgeschichte aus unterschiedlichen Ausgangsgesteinen gebildet wurden. Es gibt etwa 2000 verschiedene Sorten, wobei Chrysotil- oder Weißasbeste die technisch bedeutendste Gruppe darstellt. Die sehr geringe Faserdicke von ca. 2 • 10-5 mm ergibt eine hohe spezifische Oberfläche, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit des Einatmens, was den Asbest wegen seiner krebserregenden Wirkung zu einem gefährlichen Stoff macht, so dass seine Verwendung in Baustoffen heute in Deutschland verboten ist.

 

Vorkommen von Asbest

Man unterscheidet bei Asbest zwischen der festgebundenen (vor Allem Asbestzement), der schwachgebundenen und der reinen Asbest-Form. Im folgenden Abschnitt werden die Materialien und Baumaterialien aufgelistet, die Asbest beinhalten.

  • Asbest-Zement ("Eternit") - Dach-Eindeckungen und Außenwandverkleidungen, Balkonkästen, Balkonverkleidungen, Fensterbänke
  • Asbest-Platten - Zwischenlagen unter Elektro-Abzweigdosen und Vorschaltgeräten, hinter Öfen in älteren Holzgebäuden, oft als Asbestpappe, also schwach gebunden
  • Fußbodenbeläge aus PVC oder Linoleum, in Klebern, Fensterkitt, (Magnesia-)Estrich
  • Asbest in älteren Elektrogeräten - Bügeleisen, Toaster, Elektrogrill, Fön, Kohlebogenlampen, Thermoelementen, Temperaturmesswiderständen, Hochlastwiderständen, Heizwiderständen, HH-Sicherungselementen usw.
  • Asbest als Bestandteil von Bremsbelägen und Dichtungen
  • Natürliche Asbestvorkommen in Gesteinen (Basalt, Gabbro) und daraus hergestellten Erzeugnissen (Asphalt, Splitt, Schotter)

Gesundheitsgefahren

Die Gefahr der Lungenkrebs erzeugenden Asbestose sind trotz des Verbots heute vor allem diejenigen Bauarbeiter ausgesetzt, die Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten (ASI-Arbeiten) ausführen. Allein im Jahre 2001 starben in Deutschland 931 Menschen an den Folgen von durch Asbest ausgelösten Krankheiten. Der Höhepunkt der Todesfälle durch Asbestose wird von den Berufsgenossenschaften zwischen 2005 und 2015 erwartet. Man kann also die Gefährlichkeit des Umgangs mit Asbest gar nicht hoch genug einschätzen. Aus diesem Grund müssen ASI-Arbeiten, bei denen der begründete Verdacht auf Vorhandensein von Asbest besteht, sowohl bei den Behörden als auch bei der Berufsgenossenschaft angezeigt und die speziellen Anforderungen der TRGS 519, die Technische Regel für Entsorgung von Gefahrstoffen wie Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, zuletzt berichtigt im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) 1/2003, unbedingt eingehalten werden. Produkte aus Asbest sollte man zunächst auf der Baustelle nach folgenden Gesichtspunkten untersuchen - zum einen erkennt man sie an der typischen weiß- bis blaugrauen Färbung - zum anderen zeigen sie eine besondere Bruchtextur mit kurzen, herausstehenden Faserbüscheln.


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